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Auf- und Abstiegsregelungen Kreisligen Ost und West Bezirk Hochrhein

G.E.

Wie vor Beginn der Saison 2021/2022 unmissverständlich festgelegt und auch auf der Homepage des SBFV unter hochrhein.sbfv.de/hochrhein/spielbetrieb-herren im Bereich „Auf- Abstiegsregelung 2021-2022“ definiert, ist die Höchstzahl der Absteiger in der Kreisliga A auf 4 Mannschaften pro Staffel begrenzt. Ist die Zahl der Absteiger durch 2 teilbar, werden diese gleichmäßig auf die beiden Staffeln verteilt. Ist dies nicht möglich, ermitteln die nicht gleichmäßig zu verteilenden Mannschaften in Vor- und Rückspiel (Relegation) den zusätzlichen Absteiger.
Da von 4 Absteigern (maximal – ebenfalls festgelegt vor der Saison) aus der Bezirksliga auszugehen ist, werden insgesamt 7 Vereine aus der Kreisliga A absteigen. Gemäß der oben erwähnten Regelung werden die jeweils 3 letztplazierten jeder Staffel den direkten Abstieg in Kauf nehmen müssen, die viertletzten jeder Staffel die Relegation bzgl. des 7 Absteigers austragen.
Hierbei gilt zu beachten, dass in der Staffel West der erste Absteiger mit der SG Wehr -Brennet II bereits feststeht. Diese Mannschaft findet in fussball.de keine Berücksichtigung mehr, da sie in der laufenden Saison zurückgezogen wurde. Folglich steigen in der Kreisliga Ost die Plätze 13,14 und 15 (aktuell SV Obersäckingen, FC Weizen und SV Albbruck), sowie in der Kreisliga A West die Plätze 15 und 16 (aktuell FV Degerfelden und SV Liel-Niedereggenen) direkt ab. Die Relegation findet zwischen Platz 12 der Kreisliga Ost (aktuell SC Lauchringen) und Platz 14 in der Kreisliga West (aktuell FC Huttingen) statt
Dies soll zur Klarstellung und Transparenz der aktuellen Situation im Bezirk Hochrhein in besagter Spielklasse beitragen und die Vorgaben und Regularien nochmals nachhaltig unterstreichen.

gez. Uwe Sütterlin
- Bezirksvorsitzender -