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Startseite » Fußballbetrieb » Vereinswechsel » Vereinswechsel A-Z

Vereinswechsel A-Z


Abmeldung

Die Deutsche Post bietet zwei Möglichkeiten des Einschreibens:

  1. Beim Einwurf-Einschreiben kann in einem Streitfall der Empfänger nicht ermittelt werden, da dieser Brief nur im Briefkasten eingeworfen wird.
  2. Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger unterschreiben und kann deshalb im Streitfall ermittelt werden.

Deshalb unser Tipp: Abmeldung per Übergabe-Einschreiben

Hinweis: Eine Abmeldung kann auch formlos erfolgen (das Download-Formular bzw. der rote Durchschlag des Spielgenehmigungsantrags sind lediglich Hilfen) Allerdings gilt der Spielgenehmigungsantrag nicht als Abmeldung und umgekehrt ist das Abmeldeformular nicht als Spielgenehmigungsantrag zu verwenden.
Mit der Abmeldung erlischt das Spielrecht beim bisherigen Verein. (siehe auch Wiederanmeldung)

Abmeldung "Online"

Bei Teilnahme am Modul PassOnline können Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein stellvertretend online vorgenommen werden. Nimmt der abgebende Verein ebenfalls am Online-Verfahren teil, kann er seine Angaben elektronisch erfassen. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.

Erhält der Verein eine Abmeldung ins Elektronische Postfach, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen seine Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) an die Passstelle zu übermitteln. Nimmt er am Pass Online-Verfahren bereits teil, kann dieses elektronisch erfolgen. Nimmt der nicht am Online-Verfahren teil, ist wie bisher der vollständig ausgefüllt Spielerpass einzusenden.

Voraussetzung für eine Online-Abmeldung ist, dass dem antragstellenden Verein bei der Beantragung stets ein entsprechender Nachweis der Abmeldung beim bisherigen Verein vorliegt. Als Nachweis der Abmeldung zählt bspw. der ausgefüllte Spielerpass/Passverlusterklärung vom abgebenden Verein oder der Post-Einschreibebeleg der Abmeldung.

Abmeldung durch den Aufnehmenden Verein (Pass-Online)
Die Abmeldung des Spielers kann über DFBnet Pass Online auch vom aufnehmenden Verein für den Spieler im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Minderjährigen) vorliegt!

Wichtig: Bei der stellvertretenden Abmeldung gilt das Eingabedatum des neuen Vereins als Datum der Abmeldung des Spielers.
Mit dem Zeitpunkt der Abmeldung ist somit das Spielrecht beim bisherigen Verein automatisch erloschen. Ein Einsatz beim bisherigen Verein ist nach der stellvertretenden Abmeldung nicht mehr erlaubt!

Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.

Die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels des Spielers können anschließend durch den abgebenden Verein mittels DFBnet Pass Online erfolgen oder durch Einsenden des ausgefüllten Spielerpasses/Passverlusterklärung dem zuständigen Landesverband mitgeteilt werden.
Angabe zum Tag des letzten Spiels
Nach Erhalt einer Abmeldung ist der abgebende Verein dazu verplichtet u.a. die Angabe über den Tag des letzten Spiels des Spielers zu bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass beim Tag des letzten Spiels sowohl Pflicht- als auch Freundschaftsspiele zu berücksichtigen sind.

Sollte der betroffene Spieler zwar auf dem Meldebogen gestanden haben, allerdings nicht zum Einsatz gekommen sein, zählt dies nicht als Einsatz.
Antrag auf Spielgenehmigung

Den Antrag bitte leserlich ausfüllen oder das Download-Formular benutzen. Der Antrag kann auch per Fax eingereicht werden.
Dem Antrag ist der Nachweis über die erfolgte Abmeldung (Einschreibebeleg) beizufügen. Die Bestätigung über die Abmeldung kann auch durch den abgebenden Verein auf der Rückseite des Spielerpasses erfolgen. Der Spielerpass ist vollständig auszufüllen (Abmeldedatum, Zustimmung/Nichtzustimmung, letztes Spiel).

Antrag auf Spielgenehmigung - Online

Mit dem DFBnet-Modul Passantrag Online können erstmalige Spielerlaubnisse und Vereinswechsel innerhalb des SBFV online beantragt werden. Der Verein benötigt dazu eine besondere Kennung, die mit dem Formular (Passantrag Online) beantragt werden kann.

Auch bei der Online-Beantragung müssen alle erforderlichen Unterlagen (vollständig ausgefüllter Spielgenehmigungsantrag, Nachweis der Namensschreibweise, Nachweis der Abmeldung etc.) tatsächlich dem antragstellenden Verein vorliegen. Die Unterlagen müssen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahrt werden und auf Anforderung dem SBFV vorgelegt werden.

 

Ausbildungsentschädigung
(nur im Aktivbereich und bei älterem A-Junioren bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang)

Die festgelegten Basisbeträge zur Berechnung der Entschädigungszahlung beim Vereinswechsel finden Sie in der Spielordnung unter §16 Ziffer 3.2. ff.

Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechseln in der Wechselperiode 1 (Abmeldung bis 30.6., Antragseingang bis 31.8.) kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. In Wechselperiode 2 (Abmeldung bis 31.12., Antragseingang bis 31.1.) kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigungssumme ersetzt werden.

Im Jugendbereich gibt es keine festgelegten Entschädigungssummen.
Duplikate
Für die Beantragung eines Duplikatpasses reicht eine kurze schriftliche Mitteilung per Mail/E-Postfach aus oder Sie beantragen die Neuausstellung des Spielerpasses über den ausgefüllten Spielgenehmigungsantrag. Hierzu muss das Feld ‘‘Duplikatpass‘‘ angekreuzt werden. Eine Beantragung mittels Pass-Online ist nicht möglich.
Internationale Vereinswechsel

Für die Beantragung eines internationalen Vereinswechsel über den DFB benötigen wir stets:

- ausgefüllten Spielgenehmigungsantrag mit Angabe des letzten Vereins im Ausland
- Angabe über letzten Wohnort im Ausland
- Kopie Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel


Für einige Länder sind darüberhinaus weitere Angaben bzw. Dokumente erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass das internationale Freigabeverfahren bis zu max. 30 Tage in Anspruch nehmen kann.
Das Spielrecht kann erst erteilt werden, sobald uns eine Rückmeldung vom DFB bzw. vom jeweiligen Herkunftsland vorliegt. Andernfalls spätestens nach Ablauf der 30-tägigen Wartefrist.

Für die Erteilung eines sofortigen Spielrechts muss der Antrag auf Vereinswechsel innerhalb einer der beiden Wechselperioden (Wechselperiode 1 / 01.07.-31.08.) bzw. (Wechselperiode 2 / 01.01.-31.01.) eingereicht werden. Entscheidend ist hierbei der tatsächliche Eingang auf der Geschäftsstelle. Die Beantragung eines internationalen Vereinswechsels auch mit Pass-Online möglich.

Geht ein Antrag auf internationaler Vereinswechsel außerhalb der beiden Wechselperioden ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden. In diesen Fällen ist mit einer Wechselwartefrist zu rechnen.

Juniorenpässe - Umstellung

Beim Übergang zu den Aktiven sind die gelben Juniorenpässe bis zum 30.9. in graue Aktivpässe umzustellen. Dazu senden Sie bitte die Pässe mit einem entsprechenden Hinweis an die Geschäftsstelle. Ein Antragsformular ist nicht notwendig. Da die Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs bis zum 30.6. noch Juniorenspieler sind, kann die Umstellung erst ab dem 1. 7 erfolgen. Eventuelle Abmeldungen können dann berücksichtigt werden.

Nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften

Die Anträge für eine nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften müssen auch innerhalb der Wechselperioden bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen sein.
Geben Sie dabei neben Vorname und Nachname auch das Geburtsdatum des Spielers an, da er sonst in der Datenbank nicht gefunden werden kann.

Die nachträgliche Freigabe kann nach Abschluss des Vereinswechsels auch vom aufnehmenden Verein mittels Pass-Online gestellt werden. Hierzu muss dem antragestellenden Verein jedoch die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins oder ein entsprechender Zahlungsnachweis (gilt nur in Wechselperiode 1) vorliegen.

Nachträgliche Zustimmungen die außerhalb der Wechselperioden bzw. zu spät eingereicht werden, können nicht zu Gunsten des Spielers berücksichtigt werden.

Namensänderungen

Bei Namensänderungen sind ein entsprechender Nachweis und der bisherige Spielerpass einzusenden.

Spielberechtigung für ausländischen Spieler / Flüchtlinge

Erstmalige Spielerlaubnis

Jugend:
Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.

Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
  • Spielgenehmigungsantrag
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
  • Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)
Der SBFV leitet den Antrag nach FIFA-Reglement für internationale Wechsel an den DFB weiter. 
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.

Aktiv:

  • Spielgenehmigungsantrag
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
Sobald der DFB die Internationale Freigabe beantragt hat, kann vom SBFV ein Spielrecht erteilt werden.

Vereinswechsel aus dem Ausland

Jugend:

Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.
Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
  • Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
  • Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)

Der SBFV leitet den Antrag nach FIFA-Reglement für internationale Wechsel an den DFB weiter. 
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.

Aktiv:

  • Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
  • Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)

Nach Ablauf von 30 Tagen (Fifa-Reglement) kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
Spielerpass

Nach Erhalt der Abmeldung ist der abgebende Verein verpflichtet, den vollständig ausgefüllten Spielerpass innerhalb von 14 Tagen an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Wichtig: Das Abmeldedatum und das Datum des letzten Spiels (bzw. die Bestätigung, dass der Spieler länger als 6 Monate nicht gespielt hat), sind die Berechnungsgrundlage für das neue Spielrecht. Befindet sich der ausgefüllte Spielerpass bereits auf der Geschäftsstelle, sind die Angaben unwiderruflich maßgebend. Stimmt die Eintragung bezüglich des Abmeldedatums auf dem Spielerpass mit einem zusätzlich eingereichten Einschreibebeleg nicht überein, wird das früheste Abmeldedatum zur Berechnung der Wartefrist herangezogen. Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung. Der Spielerpass muss im Orignal eingereicht werden, soweit die Angaben nicht im "PassOnline"-Verfahren erfolgen.

Spielgenehmigungsantrag

Die Anträge bitte leserlich ausfüllen und unbedingt die Vereinsnummer eintragen.  Anträge können grundsätzlich per Fax zugesandt werden. In dem Fall bitte kein Original nachsenden. Spielerpässe müssen im Original vorliegen.

Verbandsspiele nach dem 30.06. – Abmeldefrist trotzdem wahren
Finden nach dem 30.06. noch Pflichtspiele statt und meldet sich der Spieler vor Ablauf von 5 Tagen (Aktiv) bzw. 7 Tagen (Jugend) nach dem letzten Pflichtspiel seines Vereins ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag.
Vertragsende
Endet der Vertrag eines Spielers zum 30.06. des abgelaufenen Spieljahres,so endet auch das Spielrecht zum 30.06.

Will der Spieler sein Spielrecht beim Verein als Amateur weiterführen, so muss ein Spielgenehmigungsantrag „Wiederanmeldung“ und der „bisherige Spielerpass“ eingereicht werden.
Vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften
A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, können eine vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften für alle Herren-/Frauenmannschaften erhalten.

A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und B-Juniorinnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herren-/Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es einen besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
Wechselperiode I - 1.7. bis 31.8.

Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August


  • die Abmeldung muss bis zum 30.6. erfolgen
  • der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen
  • die fehlende Zustimmung kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden (SpO § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3)
  • auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.

Infos zur Wechselperiode I finden Sie hier
Wechselperiode II - 1.1. bis 31.1.

Wechselperiode II: 1. Januar bis 31. Januar

  • die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen
  • der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden
  • die fehlende Zustimmung kann nicht durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden
  • auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden

Weitere Infos zur Wechselperiode II finden Sie hier
Wiederanmeldung

Möchte ein Spieler nach seiner Abmeldung wieder bei seinem alten Verein spielen, der Pass befindet sich jedoch bereits auf der Geschäftsstelle bzw. der Spieler wurde bereits mittels Pass-Online abgemeldet, muss ein Antrag auf Wiederanmeldung gestellt werden.Der Antrag auf Wiederanmeldung kann entweder mittels dem Spielgenehmigungsantrag oder über die Funktion ''Vereinswechsel'' im Pass-Online beantragt werden.

Der Verein erhält dann einen neuen Spielerpass mit neuem Spielrecht. Bis dahin besitzt der Spieler keine Spielberechtigung.

Zweitspielrecht
Für Studenten, Berufspendler, Schüler und vergleichbare Personengruppen kann unter Beibehaltung Ihres Spielrechts bei dem Stammverein ein Zweitspielrecht für ein Spieljahr für einen Zweitverein erteilt werden.

Voraussetzung:

- Spieler pendelt zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
- Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Mannschaft max. zur Bezirksliga am Spielbetrieb teil
- Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein beträgt min. 100 km
- Wohnort muss in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein sein


Beizufügen sind:

- Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts für Amateure
- die Einverständniserklärung des Stammvereins
- eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, des Arbeitgebers, der Schule usw.
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Erst- oder Zweitwohnsitz) der sich in unmittelbaren Bereich des Zweitvereins befindet
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